DETAILLIERTER ABLAUF EINES MEDIATIONSPROZESSES:
Zu Beginn der ersten Mediationssitzung erhält jeder am Konflikt Beteiligte die
Möglichkeit, in Ruhe das Problem aus seiner Perspektive darzustellen. So haben
beide Seiten Gelegenheit, die Sichtweise des anderen vollständig kennenzulernen.
Haben die Parteien ihre Positionen dargestellt (das ist zumeist die emotionalste
Phase) und wurde der Verhandlungsgegenstand festgelegt, werden im nächsten
Schritt Lösungsmöglichkeiten entwickelt und verhandelt. In dieser Phase ist die
Kommunikationsbereitschaft der am Konflikt Beteiligten meist schon wesentlich höher.
Nacheinander werden die einzelnen Regelungspunkte verhandelt, auf
wechselseitige Akzeptanz überprüft und als gemeinsam getroffene Entscheidung
protokolliert. Mit der solcherart zustandegekommenen Mediationsvereinbarung ist
die Mediation abgeschlossen.
Für die Rechtswirksamkeit - etwa Schaffung einer Grundlage für einen
gerichtlichen Vergleich - ist das schriftliche Mediationsergebnis von einem oder
mehreren Fachexperten zu überprüfen und in eine entsprechende Form zu bringen.
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